Die Netzwerkstelle UNTERNEHMEN VIELFALT hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.unternehmen-vielfalt.nrw und ihre Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.unternehmen-vielfalt.nrw ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.

So gibt es derzeit kleinere Elemente auf der Startseite, die nicht per Tastatursteuerung zugänglich sind und von Screenreadern nicht ausreichend erfasst werden. Zudem besteht in einigen Bereichen der Seite, insbesondere auf den Unterseiten zum Trainingsmanual, kein ausreichender Kontrast zwischen Schrift- und Hintergrundfarben. Ebenso arbeiten wir derzeit an der Erfassung zentraler Informationen in Leichter Sprache sowie Gebärdensprache und werden diese schnellstmöglich zur Verfügung stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.03.2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zur Netzwerkstelle aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik